Bürgerbeteiligung
Optionen für eine Bürgerbeteiligung gibt es viele. Beispiele hierfür sind Sparbriefe, vergünstigte Stromtarife oder die Beteiligung einer Bürgerenergiegenossenschaft, welche wir Ihnen im Folgenden detaillierter vorstellen. Wir möchten echte Bürgerbeteiligung anbieten– und dazu gehört auch mit den Menschen vor Ort das passende Konzept für die Region zu finden. In den nächsten Monaten/Jahren werden wir daher Gespräche mit Gemeindevertreter:innen und Bürger:innen führen, um die Bedürfnisse vor Ort abzufragen. Unsere Erfahrung zeigt: Es sollte bei jedem Projekt eine sehr individuelle Beteiligung entwickelt werden.
Vorabinformation
Die Qair Deutschland GmbH, als Muttergesellschaft sowie die Projektgesellschaft, die Qair WP Prälax GmbH & Co. KG möchten den Bürgern:innen der Gemeinden Ebersdorf und Sonnefeld eine Möglichkeit bieten, sich an dem geplanten Windpark zu beteiligen. Hierfür ist aktuell eins der drei folgenden Konzepte angedacht:
- Beteiligung eines Dritten an der Projektgesellschaft, z. B. eine Bürgerenergiegenossenschaft
- Investition in einen Sparbrief
- Wechsel in einen vergünstigten Stromtarif
Im Folgenden möchten wir Ihnen die drei Beteiligungsmöglichkeiten näher vorstellen. An dem Punkt sei darauf hingewiesen, dass die Qair Deutschland GmbH und die Projektgesellschaft nur eine der hier dargestellten Beteiligungsmöglichkeit anbieten werden. Gerne möchten wir Ihre Meinung bei der Entscheidung, welche Möglichkeit der Beteiligung letztendlich gewählt wird, mit einbeziehen. Dafür haben wir bei unserer Informationsveranstaltung am 23.09.23 eine erste Umfrage durchgeführt und werden uns im Laufe des Projekts mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten abstimmen. Bei weiteren Veranstaltungen und/oder online sind ggf. weitere Umfragen geplant.
Alle nachfolgenden Informationen und Konzepte stehen unter Vorbehalt und stellen insbesondere kein verbindliches Angebot für eine der Beteiligungsmöglichkeiten dar. Das Projekt befindet sich in der Planungs- und Projektentwicklungsphase, das heißt, der Wirtschaftsplan für dieses Projekt ist eine noch vorläufige Einschätzung der Erträge und Kosten dieses Projektes. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine definitiven Zahlen in Bezug auf die Bürgerbeteiligung nennen. Zudem sind bei allen drei Beteiligungsmöglichkeiten Absprachen und Verhandlungen mit Dritten notwendig, die die Details des jeweiligen Konzepts ändern können, und im Einzelfall dafür sorgen könnten, dass ein Konzept nicht umgesetzt werden kann.
- Beteiligung eines Dritten an der Projektgesellschaft
Hierbei handelt es sich um eine (Unternehmens)Beteiligung eines Dritten z.B. einer Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) an der Projektgesellschaft, was auch eine Beteiligung an möglichen Gewinnen des Windparks bedeutet. Die BEG wäre, neben Qair, Gesellschafter der Projektgesellschaft.
Für Qair ist es wichtig möglichst mit einer erfahrenen und gut geführten BEG zusammenzuarbeiten, auch um zu vermeiden, dass die Bürger:innen und Gemeinden nicht gut über die BEG informiert und vertreten werden. Es gibt viele BEGs, die Konzepte für unterschiedliche Gemeindegebiete anbieten. Wir sind hier bereits in Gesprächen mit BEGs.
Die ausgewählte BEG würde möglicherweise ein Vehikel „Windpark Prälax“ aufsetzen, an dem sich Bürger:innen, Gemeinden, Städte etc., die im Gemeindegebiet ansässig sind, und/oder Flurstücke im Windparkgebiet besitzen, beteiligen können.
Derzeit geht Qair davon aus, dass max. bis 49 % Beteiligung an der Projektgesellschaft eingeräumt wird.
Der Zeitpunkt der Beteiligung würde nach Abschluss der finalen Finanzierungsvereinbarung mit der projektfinanzierenden Bank, dem Erhalt der BImSchG-Genehmigung und des EEG-Zuschlags erfolgen und fiele somit vor oder in die Phase kurz nach Baubeginn.
Eine solche Beteiligung durch eine BEG birgt auch Risiken, wie unter anderem ausbleibende Ausschüttungen aufgrund z.B. windschwacher Zeiten oder anderen unvorhersehbaren Verlusten. Im Detail würden potenzielle Risiken Ihnen vorab ausführlich durch die BEG kommuniziert werden, damit Sie sich für eine Entscheidung über die Teilnahme an der BEG ein umfassendes Bild machen können.
- Sparanlage
Über einen Sparbrief (oder ein ähnliches Produkt) würden die Anleger an dem Windpark partizipieren, indem sie während der Laufzeit des Sparbriefes eine feste Verzinsung auf ihren Anlagebetrag erhalten. Zur Höhe der Verzinsung, des Gesamtbetrags und der Laufzeit können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.
Üblicherweise basiert die Höhe der Verzinsung auf marktüblichen Verzinsungen und hängt vom Wirtschaftsplan des Windparks und der Gestaltung des Produkts ab. Die Auszahlungen während der Laufzeit hängen nicht von den Erträgen des Windparks ab, sondern sind für die Laufzeit festgeschrieben. Zur Realisierung der Sparanlage würde die Projektgesellschaft mit einer deutschen Bank eine Vereinbarung abschließen, damit diese für die Bürger:innen der Gemeinden Ebersdorf und Sonnefeld eine Sparanlage anbietet.
Der Zeichnungsbetrag liegt in vergleichbaren Fällen in der Regel bei mind. 500€ und bei max. 15.000€. Je nach Interesse der Bürger:innen und Gemeinden können sich diese vorläufigen Grenzwerte noch verschieben. Unser Wunsch wäre es, möglichst vielen Interessierten den Zugang zu einem solchen Sparbrief (wenn es das gewünschte Instrument ist) zu ermöglichen. Das Gesamtvolumen wird in Absprache, mit der die Sparanlage realisierenden Bank und der projektfinanzierenden Bank begrenzt.
Der Zeitpunkt der Beteiligung würde ähnlich der BEG-Beteiligung nach Abschluss der finalen Finanzierungsvereinbarung mit der projektfinanzierenden Bank, dem Erhalt der BImSchG-Genehmigung und des EEG-Zuschlags erfolgen und fiele somit vor oder in die Phase kurz nach Baubeginn.
- Windpark-Stromtarif
Als dritte Möglichkeit möchten wir den Weg vorstellen, über einen örtlichen Stromanbieter ggf. einen vergünstigten Stromtarif zu erhalten.
Dieser würde in einem bestimmten Umkreis um die Windenergieanlagen gelten und vermutlich auf die beiden Gemeindegebiete begrenzt werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt könnte die Laufzeit 20 Jahre betragen, entsprechend der Laufzeit der Förderung der Windenergieanlagen nach dem EEG. Seitens des:der Bürgers:in kann der Tarif gemäß den Bedingungen des Stromanbieters gekündigt werden.
Qair könnte nach aktuellen Berechnungen eine Bezuschussung von mind. 2 ct/kWh des grünen Stromtarifs anbieten; pro Verbraucher, für die der vergünstigte Stromtarif Anwendung finden kann, würde eine noch zu ermittelnde maximal mögliche Bezugshöhe, z. B. von 5.000 kWh/Jahr, gelten.
Bei einem Verbrauch von durchschnittlich 3.500 kWh/Jahr läge eine Ersparnis somit bei mind. 70 €/Jahr.
Fazit
Wir werden die Beteiligungsmöglichkeiten im Laufe des Projekts stets weiter konkretisieren und Sie darüber informieren. Da das Projekt in seiner Entwicklung noch ganz am Anfang steht, können aktuell keine finalen Aussagen über den Wirtschaftsplan gemacht werden und somit ist es schwierig aktuell verlässliche Zahlen für die Bürgerbeteiligungsmodelle zu nennen. Sie können sich aber sicher sein, dass es unsere höchste Priorität ist, ein wirtschaftliches Projekt zu realisieren und Ihnen im weiteren Projektverlauf eine attraktive Form der Bürgerbeteiligung anbieten zu können.
Als weitere Beteiligung der Menschen vor Ort, gibt es zusätzlich die kommunale Beteiligung, welche wir Ihnen im Folgenden vorstellen:
Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG
Gemeinden im 2,5 km Radius einer Windenergieanlage erhalten 0,2 Cent pro produzierter kWh. Diese Summe wird über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt. Dies wird durch den § 6 Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) ermöglicht. Die Gemeinden müssen hierfür einen Vertrag mit uns abschließen. Wir bieten dies den Gemeinden standardmäßig an.
An dem Standort werden die 6 Windenergieanlagen jährlich rund 84 Mio. kWh Strom produzieren, womit sich die finanzielle Beteiligung der Kommunen auf ca. 168.000 € pro Jahr beläuft. Der Betrag wird flächenanteilig an die vier Kommunen ausgezahlt.
Lilian Kruse
Projektleiterin
wp-prae.de@qair.energy