Schall & Infraschall

Grundsätzlich verursachen Windenergieanlagen Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die entsprechenden Grenzwerte müssen durch die Anlagenbetreiber stets eingehalten werden. Dies wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls wird eine oder mehrere Windenergieanlage(n) im schallreduzierten Modus betrieben.

Schall

In Deutschland existieren die folgenden Immissionsrichtwerte (außerhalb von Gebäuden, nach TA Lärm), die nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für die Industrie, Gewerbe etc. gelten:

  Tags [dB(A)] Nachts [dB(A)]
Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45
Allgemeine Wohngebiete 55 40
Reine Wohnegebiete 50 35

Die Beurteilung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erfolgt am Ort, an dem der Schall eintrifft (Immissionsort). Dabei werden alle bestehenden Schallquellen berücksichtigt und die Gesamtbelastung ermittelt. Die ausschlaggebenden maximal zu erwartenden Schallleistungspegel durch den Windpark und der Vorbelastung werden im Zuge des BImSchG-Genehmigungsverfahrens von einem unabhängigen Gutachter berechnet und bewertet.

Aufgrund dieser Erkenntnisse kann dann gegebenenfalls festgelegt werden, dass  einige oder alle Windenergieanlagen in einem schallreduzierten Modus laufen müssen. Die Schallmodi können in der Windenergieanlage fest einprogrammiert werden, sodass diese automatisch aktiviert werden. Oftmals ist nur in den Nachtstunden ein schallreduzierter Betrieb notwendig. Dies bedeutet immer eine Reduzierung der Leistung.

Die Windenergieanlagen sind heutzutage mit diversen technischen Komponenten, wie z.B. Sägezähnen an der Blattrückseite (sog. Serrations) der Rotorblätter, ausgestattet. Diese reduzieren die Schallemissionen deutlich. Unter Volllast entstehen  an der Nabe (also in 179 Metern Höhe) bis zu 105 Dezibel (dB), das entspricht der Lautstärke eines Baggers.
Mit zunehmender Entfernung nimmt bei voller Leistung die Lautstärke allerdings zunehmend ab und vermischt sich mit den natürlichen Hintergrundgeräuschen, wie Straßenlärm, Blätterrauschen, Industrie etc. Die Windenergieanlagen im Windpark Prälax haben einen Abstand zwischen 740 und 1.100 m zur nächsten Wohnbebauung.

Das Geräusch einer WEA kann am ehesten mit einem Rauschen verglichen werden.

Nach einem unabhängigen Gutachten, in dem auch die 5 bestehenden Windenergieanlagen des Windparks Kraiberg berücksichtigt werden, sind im Windpark Prälax nachts schallbedingte Leistungsreduzierungen an 3 Windenergieanlagen notwendig. Diese werden in der Windenergieanlage fest einprogrammiert, sodass sie automatisch aktiviert werden. Tagsüber werden die entsprechenden Grenzwerte an den Immissionsorten nicht überschritten.

Landkarte mit Schall Lautstärken-Legende
Schallvorprognose (maximal Betrachtung), Qair

Infraschall

Infraschall ist tieffrequenter Schall im nicht hörbaren Frequenzbereich von unter 16 Hertz und ständiger Begleiter unserer technischen und natürlichen Umgebung. Je tiefer die Frequenz, desto höher muss der Schalleistungspegel (dB) sein, um das Geräusch wahrzunehmen. Erst bei einer sehr hohen Infraschallbelastung kann diese gesundheitsgefährdend sein.

Infraschall entsteht bei Windenergieanlagen durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm. Eine Windenergieanlage erzeugt in 150 m Entfernung bei 16 Hz ca. 70 dB, damit liegt der Infraschall unter der Wahrnehmungsschwelle. Eine unbewusste Wahrnehmung von schwachem Infraschall ist höchst unwahrscheinlich und schon bei einem Abstand von 1 km zur Windenergieanlage ist kein Unterschied zum Umgebungsinfraschallpegel mehr zu erkennen (vgl. FA Wind (2022): Kompaktwissen Infraschall und Windenergie).

Eine gewaltige Diskrepanz bestand bis vor einiger Zeit zwischen gemessenen Schalldruckpegeln verschiedener Institutionen und den Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Wie sich nach wissenschaftlicher Überprüfung der Ergebnisse des BGR herausstellte, beruhten diese auf einem Rechenfehler, der dazu führte, dass die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die BGR zog ihre Ergebnisse daraufhin im April 2021 zurück. Die falschen Berechnungen aus der BGR-Studie dienten lange als Argumentationsgrundlage für Gegner der Windenergie und haben so entscheidend dazu beigetragen, Unsicherheit in der Bevölkerung in Bezug auf Infraschall zu erzeugen. (vgl. FA Wind (2022): Kompaktwissen Infraschall und Windenergie)

Ansprechpartner

Tomke von Drathen

Projektleiterin

wp-prae.de@qair.energy

Qair Deutschland GmbH

Schwanthalerstr. 75a
80336 München

Kontaktdaten

 

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