Schattenwurf
Je nach Wetter und Sonnenstand können die Rotorblätter der Windenergieanlagen Schatten werfen. Dieser wird bei drehendem Rotor als „Schlagschatten“ bezeichnet. Wir, als Vorhabenträger, lassen standardmäßig von einem unabhängigen Gutachter Schattenwurfprognosen unter Berücksichtigung von bspw. Topografie, Bebauung und Baumhöhen für die nächstgelegenen Wohnhäuser erstellen. Anhand dieser kann die astronomisch maximale und tatsächlich wahrscheinliche Dauer des periodischen Schattenwurfs je Wohnhaus berechnet werden. Diese Gutachten sind Teil des Genehmigungsverfahren und werden von den zuständigen Behörden überprüft.
Die Windenergieanlagen sind standardmäßig mit Abschaltautomatiken ausgestattet, die die Sonnenscheindauer mit Hilfe von Sensoren berechnen und automatisch abschalten, sobald die gesetzlichen Vorgaben für den periodischen Schatten überschritten werden (30 min pro Tag und 30 Stunden pro Jahr). Hierfür werden Abschalt-Algorithmen für jedes Gebäude im Einwirkbereich einprogrammiert, die auf Grundlage der Gutachten erstellt werden.
Annahme: Es weht Wind und die Windenergieanlage produziert Strom und es ist wechselhaftes Wetter mit leichter Bewölkung.
Die Sonne geht am 24.01.um 07:48 auf, zwischen 08:31 und 08:38 wäre es möglich, dass aufgrund des Sonnenstandes und dem Standort der WEA ein Schatten auf den Immissionsort (Wohnhaus) fällt. Allerdings ist es leicht bewölkt und erst um 08:33 sind die Wolken vorbeigezogen. Die Sonne scheint bis 09:00. Auf das Wohnhaus kann aber nur bis 08:38 ein Schatten fallen. Daraus ergibt sich eine Beschattung durch den drehenden Rotor von 5 Minuten. Den Rest des Tages kommt kein Schlagschatten der WEA am Wohnhaus an. Der Jahreszähler steht zu Beginn des Tages bei 03:30, am Ende des Tages bei 03:35. Da beide Grenzwerte unterschritten werden kann die WEA durchlaufen.
Am 11.02. wird durch eine Beschattung von über 30 Minuten der Maximalwert überschritten, daher stoppt die WEA nach 30 Minuten Beschattung und die Tages- & Jahreszähler bleiben stehen. Erst, wenn der Schatten nicht mehr auf das Wohnhaus fällt, startet die WEA wieder.
Am 10.10. wird der Maximalwert von 30 Stunden pro Jahr überschritten. Daher stoppt die WEA bereits nachdem an diesem Tag der Schatten 5 Minuten auf das Haus gefallen ist.
Ein unabhängiges Gutachten, das die Vorbelastung durch die Bestandsanlagen des WP Karaibergs berücksichtigt, hat ergeben, dass entsprechende Abschaltzeiten aufgrund des Schattenwurfs notwendig sein werden (vgl. Karte). Hierbei ist zu beachten, dass die Karte das astronomische Maximum ausgibt. Dieses geht davon aus, dass die Sonne tagsüber dauerhaft scheint und die Anlagen sich immer drehen, sodass in der Realität die Beschattungsdauer viel geringer ist (meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer).
Tomke von Drathen
Projektleiterin
wp-prae.de@qair.energy